Fördermöglichkeiten (Stiften, Spenden, Geldzuwendungen)
Es gibt vielfältige Wege, die Ziele der Stiftung Erinnerung Ulm zu fördern. Sie können als Stifter/-in entweder dauerhaft das Vermögen der Stiftung erhöhen oder Geld bzw. Sachmittel (z. B. Immobilien, Kunstwerke) für zeitnahe Projekte spenden. Sollten Sie als Richter-/in oder Staatsanwält/in tätig sein: Gerne können Sie der Stiftung Erinnerung Ulm auch gerichtliche Geldauflagen zuweisen. Bereits mit kleinen Beiträgen können Sie unser Anliegen unterstützen!
Stiften oder Spenden – was ist der Unterschied? Zu den Spielregeln einer Stiftung gehört, dass das Stiftungskapital nicht angetastet werden darf. Der Kapitalstock ist der größte Teil des Vermögens und ist in Form von Fonds und Anleihen am Kapitalmarkt angelegt. Lediglich die Zinseinnahmen und projektbezogene Rücklagen stehen direkt für Förderzwecke zur Verfügung. Je nachdem, ob Sie nachhaltig unterstützen oder kurzfristig etwas anstoßen wollen, können Sie stiften oder spenden.
Spenden und ihre Vorteile
Mit einer Geld- oder Sachspende können Sie ein ganz bestimmtes Projekt oder eine konkrete Aktivität des Dokumentationszentrums Oberer Kuhberg zeitnah fördern.
Vorteile als Privatperson:
- Spenden an unsere Stiftung sind als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abzugsfähig.
- Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Stiftung Erinnerung Ulm ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Vorteile als Unternehmen:
- Spenden an unsere Stiftung sind bis zu 20 % des Einkommens bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abzugsfähig.
- Spenden aus dem Vermögen von Unternehmen (stille Reserven) werden nach dem Buch- und nicht nach dem Verkehrswert bewertet. Somit muss eine Auflösung stiller Reserven nicht versteuert werden.
Über die steuerlichen Auswirkungen in Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie, sich ggf. bei Ihrem Steuerberater zu erkundigen.
Falls Sie Anwalt, Richter oder Staatsanwalt sind:
- Die Stiftung Erinnerung Ulm ist als Empfänger von Geldbeträgen aus Strafverfahren bei Gerichten zugelassen. Je nach Höhe des Betrags werden damit Projekte oder zeitnahe Aktivitäten des DZOK unterstützt.
- Sowohl unsere Stiftung als auch das DZOK sind als gemeinnützige Einrichtungen beim Oberlandesgericht Stuttgart registriert und in der Bußgeldliste verzeichnet.
Zustiftungen und ihre Vorteile
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalstock der Stiftung und damit auch die langfristigen Einnahmen aus Zinsen und Gewinnen. Für eine Zustiftung sind alle Vermögenswerte (Geldvermögen, Kunstgegenstände, Immobilien) geeignet.
Vorteile:
- Zustiftungen in den Vermögensstock unserer Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000.000,00 (bei zusammenveranlagten Ehegatten € 2.000.000,00) zusätzlich zum jährlichen Spendenhöchstbetrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Stiftung Erinnerung Ulm ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Weitere Informationen
- Von meiner Dankbarkeit will ich etwas zurückgeben …“ Warum Menschen für die „Stiftung Erinnerung Ulm“ stiften“, Mitteilungen 43 (halbjährlich erscheinendes Periodikum des DZOK), Juni 2005
- Rede von Professor Dr. Wolfgang Keck, zweiter Vorsitzender des Stiftungsvorstands, zur Gründung der Stiftung Erinnerung Ulm im Jahr 2003
Kontakt
Gerne steht Ihnen Herr Professor Dr. Wolfgang Keck als Ansprechpartner rund um Fragen zu den Finanzen zur Verfügung: info@stiftung-erinnerung-ulm.de
Stiftung Erinnerung Ulm
Für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde
Postfach 2066
89010 Ulm
Tel. 0049-(0)731-21312
Sparkasse Ulm
IBAN: DE98 6305 0000 0002 7207 04
BIC: SOLADES1ULM
