Stiftung Erinnerung Ulm

Fördermöglichkeiten

Es gibt vielfältige Wege, die Ziele der Stiftung Erinnerung Ulm zu fördern. Sie können als Stifter/-in entweder dauerhaft das Vermögen der Stiftung erhöhen oder Geld bzw. Sachmittel (z. B. Immobilien, Kunstwerke) für zeitnahe Projekte spenden. Sollten Sie als Richter-/in oder Staatsanwält/in tätig sein: Gerne können Sie der Stiftung Erinnerung Ulm auch gerichtliche Geldauflagen zuweisen. Bereits mit kleinen Beiträgen können Sie unser Anliegen unterstützen!

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Stiften oder Spenden – was ist der Unterschied?

Zu den Spielregeln einer Stiftung gehört, dass wir das Stiftungskapital nicht antasten dürfen. Lediglich die Zinseinnahmen und projektbezogene Rücklagen stehen direkt für Förderzwecke zur Verfügung. Je nachdem, ob Sie nachhaltig unterstützen oder kurzfristig etwas anstoßen wollen, können Sie stiften oder spenden.

Spenden und ihre Vorteile

Mit einer Geld- oder Sachspende können Sie ein ganz bestimmtes Projekt oder eine konkrete Aktivität des Dokumentationszentrums Oberer Kuhberg zeitnah fördern.

Vorteile als Privatperson:

  • Spenden an unsere Stiftung sind als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abzugsfähig.
  • Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Stiftung Erinnerung Ulm ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Vorteile als Unternehmen:

  • Spenden an unsere Stiftung sind bis zu 20 % des Einkommens bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abzugsfähig.
  • Spenden aus dem Vermögen von Unternehmen (stille Reserven) werden nach dem Buch- und nicht nach dem Verkehrswert bewertet. Somit muss eine Auflösung stiller Reserven nicht versteuert werden.

Über die steuerlichen Auswirkungen in Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie, sich ggf. bei Ihrem Steuerberater zu erkundigen.

Zustiftungen und ihre Vorteile

Mit einer Zustiftung ist die Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung gemeint. Ziel ist das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhöhen, damit zukünftige Zinserträge zu vermehren und mittelbar Aktivitäten und Projekte zu fördern.

Vorteile:

  • Zustiftungen in den Vermögensstock unserer Stiftung können bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000.000,00 (bei zusammenveranlagten Ehegatten € 2.000.000,00) zusätzlich zum jährlichen Spendenhöchstbetrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Stiftung Erinnerung Ulm ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Weitere Informationen

Geldauflagen aus strafrechtlichen Verfahren

Neben privaten Zuwendungen ist es außerdem möglich, Geldbeträge aus eingestellten Strafverfahren (Bußgelder) für unsere Ziele einzusetzen. Wenn Sie als Richter/-innen oder Staatsanwälte/-innen über die Zuweisung solcher Geldauflagen entscheiden, freuen wir uns über Ihre Unterstützung! Sowohl die Stiftung Erinnerung Ulm als auch das Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg sind als gemeinnützige Einrichtungen beim Oberlandesgericht Stuttgart registriert und in der Bußgeldliste verzeichnet.

Kontakt

Gerne steht Ihnen Herr Professor Dr. Wolfgang Keck als Ansprechpartner rund um Fragen zu den Finanzen zur Verfügung. info@stiftung-erinnerung-ulm.de

Stiftung Erinnerung Ulm
Für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde
Postfach 2066
89010 Ulm

Tel. 0049-(0)731-21312

Sparkasse Ulm
IBAN: DE98 6305 0000 0002 7207 04
BIC: SOLADES1ULM